Der kenianische Finanzminister John Mbadi hat Pläne für einen Richtlinienentwurf zur Regulierung virtueller Vermögenswerte und Anbieter virtueller Vermögenswerte angekündigt.
In seiner Rede am Freitag sagte Mbadi, dass das vorgeschlagene Rahmenwerk darauf abzielt, die von Kryptowährungen gebotenen Chancen zu nutzen und gleichzeitig damit verbundene Risiken wie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Betrug anzugehen. nach zum Standard.
Mbadi sagte, die kenianische Regierung sei bestrebt, einen rechtlichen und regulatorischen Rahmen zu schaffen, der VAs und ermöglicht VASPs um von den Vorteilen zu profitieren.
Im Dezember, Kenia stellte einen Richtlinienentwurf vor, der sich auf die Regulierung virtueller Vermögenswerte und Dienstleister im Kryptowährungssektor konzentriert. Laut Mbadi zielt die Politik darauf ab, einen fairen, wettbewerbsfähigen und stabilen Markt für Branchenteilnehmer zu fördern und gleichzeitig Innovation und Finanzkompetenz zu fördern.
Mbadi verwies auch auf den weltweiten Trend zur Regulierung von Kryptowährungen und nannte Beispiele aus Marokko, den USA und Russland.
In Afrika gibt es immer mehr Fintech-Einhörner, die Zahlungslösungen für die Bevölkerung der Region anbieten, die größtenteils über kein Bankkonto verfügt. Der kenianische Rahmen wird flexible Regulierungsansätze übernehmen, um sich an internationale Standards anzupassen und dieses Wachstum zu unterstützen.
Die Financial Action Task Force gedrängt Kenia wird im Jahr 2024 seine Bemühungen zur Bekämpfung der Geldwäsche verstärken und die Maßnahmen gegen die Finanzierung des Terrorismus verstärken. Die FATF hat Namibia auf ihre Beobachtungsliste gesetzt, Uganda gestrichen und Kenia, Südafrika und Nigeria strenger unter die Lupe genommen – ein Schritt, der sich auf Kenias Handels- und Investitionskosten auswirken könnte.
Im Falle einer Verabschiedung könnte die Richtlinie Kenia als wichtigen Akteur im digitalen Finanzwesen positionieren, indem sie die Verbraucher schützt und die Einhaltung globaler Regulierungsstandards gewährleistet.