Die Prudential Regulation Authority der Bank of England hat eine Datenanfrage herausgegeben, in der sie Unternehmen auffordert, ihre aktuellen und geplanten Engagements in „Kryptoassets“ offenzulegen.
Der Stellungnahme forderte die Unternehmen auf, ihre aktuellen und erwarteten zukünftigen „Krypto-Asset-Engagements“ offenzulegen und ihre Nutzung des kryptoregulierenden Basler Rahmenwerks zu erläutern. Diese Vermögenswerte umfassen tokenisierte Vermögenswerte und Stablecoins.
Unternehmen haben bis zum 24. März 2025 Zeit, ihre Antworten einzureichen.
Die PRA betonte, dass die Informationen in ihre Politikgestaltung einfließen werden, einschließlich der Kalibrierung aufsichtsrechtlicher Rahmenbedingungen für die Verwaltung von „Krypto-Asset“-Engagements. Diese Initiative steht im Einklang mit der globalen Basler Rahmenwerkdas die aufsichtsrechtliche Behandlung von Kryptoassets regelt.
Verwendung von tokenisierten Vermögenswerten und Stablecoins
Der Bank von England ist besonders daran interessiert zu verstehen, wie Unternehmen mit den Risiken umgehen, die mit tokenisierten Vermögenswerten und Stablecoins verbunden sind, während sie an kryptobezogenen Geschäftsaktivitäten teilnehmen.
Bereits im Juli hat die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich Partner mit der Bank of England an einem Pilotprojekt namens „Project Pyxtrial“, um die Reserven von Stablecoins zu verfolgen. Das Projekt hoffte, den Regulierungsbehörden mithilfe von Datenerfassungs-, Speicher- und Analysetechnologien nahezu in Echtzeit Daten über die Verbindlichkeiten und Sicherungsvermögenswerte von Stablecoins zu liefern.
In ähnlicher Weise zielt die aktuelle Datenerfassungsanfrage darauf ab, die Kosten und Vorteile potenzieller Regulierungsansätze zu analysieren und eine Grundlage für die Überwachung der Entwicklungen in diesem Sektor zu schaffen, heißt es in der Erklärung.
Nicht alle Unternehmen sind verpflichtet, eine Antwort einzureichen. Die PRA stellte klar, dass nur Unternehmen mit relevanten Kryptoasset-Exposures oder -Aktivitäten Informationen bereitstellen müssen. Unternehmen werden jedoch gebeten, Abschnitte der Datenvorlage auszufüllen, die für ihre Geschäftstätigkeit gelten. Eine „Null-Rendite“ wird von denjenigen ohne Engagement nicht verlangt.